Teilnahmeklauseln der ISSÖ

Shiatsu

Faszie & Gewebeintelligenz

Quantum Bodywork

Spiraldynamik®

Thai Yoga Körperarbeit

1. Vertragsbestandteil
Die im Anschluss angeführten Regeln werden bei Zustandekommen Bestandteil des Vertrags zwischen den Teilnehmenden eines Seminars und der ISSÖ GmbH (im Folgenden genannt ISSÖ).

2. Allgemeines
Alle Stundenangaben beziehen sich auf Einheiten von 50 Minuten. An Bildungsmaßnahmen der ISSÖ kann jeder ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht jedoch nicht. Die ISSÖ hat ihren Gerichtsstand in Graz.

3. Anmeldung und Vertrag
Die Anmeldung zu Seminaren kann über unsere Website www.shiatsu.at durchgeführt werden. Im Kommentarfeld der Website geäußerte Wünsche sind rechtlich nicht bindend. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert haben. Sie erhalten von der ISSÖ eine Anmeldebestätigung, mit welcher der Vertrag zustande kommt. Eventuelle Hotel- oder Aufenthaltskosten sind vertraglich nicht enthalten. Sind alle Kursplätze vergeben, wird eine Warteliste angelegt. Sollten Plätze frei werden, berücksichtigen wir die Interessentinnen und Interessenten in der Reihenfolge ihrer Anmeldung. Diese werden ggf. kurzfristig telefonisch benachrichtigt.

4. Zahlungsbedingungen, Ausschluss
Die Kursgebühren werden fällig mit Zustandekommen des Vertrags (Erhalt der Anmeldebestätigung). Die ISSÖ ist berechtigt, angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Kursgebühr nicht entrichtet ist, von der Teilnahme an Veranstaltungen der ISSÖ auszuschließen. Bei Erhalt der Anmeldebestätigung ist zumindest die angeführte Anzahlung zu leisten, bis zum Kursbeginn der Restbetrag. Bei Kurswiederholung wird ein Rabatt in der Höhe von 40% gewährt (limitierte Plätze).

5. Rücktritt und Gebühren
Angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben hat das Recht, nach Abschluss des Vertrags ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Bei Rücktritt ab dem 14. Tag bis zu 4 Tagen vor Kursbeginn werden 30% der Kursgebühren fällig. Ab 3 Tagen vor Kursbeginn, bei Abbruch oder Nichterscheinen fallen die Kursgebühren in vollem Umfang an. Bei Rücktritt aus Krankheitsgründen erhebt die ISSÖ – sofern eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt – nur eine Verwaltungspauschale von 10%. Die ISSÖ kann den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen lösen; in dem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Kurskosten. Beendet die ISSÖ den Vertrag begründet, z.B. wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer den Kurs nicht ordnungsgemäß besucht, erfolgt keine Kostenrückerstattung.

6. Teilnahme/Teilnahmebescheinigungen
Die Teilnahme setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. In Behandlung befindliche Interessierte geben uns dies bitte bei Anmeldung bekannt. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen von Level I, III und IV der Shiatsu Ausbildung an definierten Tagen/Wochenenden vertieft am Hara und Becken gearbeitet wird. Dies kann bei schwangeren Teilnehmerinnen zu Irritationen führen. Es liegt daher in der Eigenverantwortung der schwangeren Frau, ob sie hier mitarbeiten oder den speziellen Kursteil später nachholen möchte. Anweisungen der Kursleitung sind genauestens zu befolgen. Fühlt sich eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer nicht in der Lage, den Anordnungen zu folgen, ist dies unmittelbar der Kursleitung zu melden. Die Anwesenheit bei allen Kurs-/Übungseinheiten ist obligatorisch. Diploma, Abschlusszertifikate oder sonstige Teilnahmebestätigungen erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die den jeweiligen Kurs ordnungsgemäß absolviert und die vorgeschriebene Prüfung erfolgreich abgelegt haben.

7. Veranstaltungsausfall
Die Durchführung der Fortbildungen ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei ungenügender Beteiligung kann die ISSÖ die Veranstaltung bis spätestens eine Woche vor Beginn absagen oder verschieben. Dies wird den Teilnehmenden schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. In diesem Fall rückerstattet die ISSÖ die Teilnahmegebühren in voller Höhe. Durch Kursabsagen, Terminverschiebungen oder Änderungen des Seminarortes evtl. entstehende Aufwendungen können von der ISSÖ nicht ersetzt werden. Die ISSÖ behält sich das Recht vor, Ersatzdozent·innen einzusetzen.

8. Haftung
Teilnehmende sind für ihr Verhalten inner- und außerhalb des Kurses und für ihre dortigen Erfahrungen selbst verantwortlich. Die ISSÖ übernimmt keine Haftung für mögliche von Teilnehmerinnen und Teilnehmern verursachte Schäden. Die Teilnehmenden willigen ausdrücklich in den Verzicht auf Geltendmachung jeglicher Ansprüche/Haftung gegen die ISSÖ ein.

9. Anzahl der Teilnehmenden
Ein Kurs kommt ab 8 Personen zustande. Maximal können 28 Personen teilnehmen.

10. Anwendungsbeschränkung
Die in unseren Veranstaltungen vermittelten Kursinhalte können im Sinne einer Weiterbildung auf Basis eines entsprechenden Grundberufes oder innerhalb des rechtlichen Rahmens des Gewerbes „Freier Energetiker“ ausgeübt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ausbildung zur Erlangung einer berufsrechtlichen Qualifikation (Ausnahme: Shiatsu Ausbildung).

Craniosacrale Arbeit

I. Teilnahmebedingungen


1. Vertragsbestandteil
Die im Anschluss angeführten Regeln werden bei Zustandekommen Bestandteil des Vertrags zwischen den Teilnehmenden eines Seminars und der ISSÖ GmbH (im Folgenden genannt ISSÖ).

2. Allgemeines
Alle Stundenangaben beziehen sich auf Einheiten von 50 Minuten. An Bildungsmaßnahmen der ISSÖ kann jeder ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht jedoch nicht. Die ISSÖ hat ihren Gerichtsstand in Graz.

3. Anmeldung und Vertrag
Die Anmeldung zu Seminaren erfolgt verbindlich ausschließlich über unsere Website www.shiatsu.at. Im Kommentarfeld geäußerte Wünsche sind rechtlich nicht bindend. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert haben. Sie erhalten von der ISSÖ eine Anmeldebestätigung, mit welcher der Vertrag zustande kommt. Eventuelle Hotel- oder Aufenthaltskosten sind vertraglich nicht enthalten. Sind alle Kursplätze vergeben, wird eine Warteliste angelegt. Sollten Plätze frei werden, berücksichtigen wir die Interessentinnen und Interessenten in der Reihenfolge ihrer Anmeldung. Diese werden ggf. kurzfristig telefonisch benachrichtigt.

4. Veranstaltungsausfall
Die Durchführung der Fortbildungen ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei ungenügender Beteiligung kann die ISSÖ die Veranstaltung bis spätestens 31 Tage vor Beginn absagen oder verschieben. Dies wird den Teilnehmenden schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. In diesem Fall rückerstattet die ISSÖ die Teilnahmegebühren in voller Höhe. Durch Kursabsagen, Terminverschiebungen oder Änderungen des Seminarortes evtl. entstehende Aufwendungen können von der ISSÖ nicht ersetzt werden. Die ISSÖ behält sich das Recht vor, Ersatzdozent·innen einzusetzen.

5. Haftung
Teilnehmende sind für ihr Verhalten inner- und außerhalb des Kurses und für ihre dortigen Erfahrungen selbst verantwortlich. Die ISSÖ übernimmt keine Haftung für mögliche von Teilnehmerinnen und Teilnehmern verursachte Schäden. Die Teilnehmenden willigen ausdrücklich in den Verzicht auf Geltendmachung jeglicher Ansprüche/Haftung gegen die ISSÖ oder das Milne Institute ein.

6. Anzahl der Teilnehmenden
Ein Kurs kommt ab 16 Personen zustande. Maximal können 30 Personen teilnehmen..

7. Persönliche Erklärung
Uneingeschränkte Anerkennung der persönlichen Erklärung und Zahlungsbedingungen.

8. Anwendungsbeschränkung
Die in unseren Veranstaltungen vermittelten Kursinhalte können im Sinne einer Weiterbildung auf Basis eines entsprechenden Grundberufes oder innerhalb des rechtlichen Rahmens des Gewerbes „Freier Energetiker“ ausgeübt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ausbildung zur Erlangung einer berufsrechtlichen Qualifikation.


II. Persönliche Erklärung


Vor Beginn der Ausbildung setze ich mich bezüglich meiner Vorkenntnisse (mindestens 150-stündige Massage- oder ähnliche Körperausbildung, die anatomische Kenntnisse vermittelt) mit Mag. Daniela Hörzer (Organisation) unter +43 316 774214 in Verbindung. Ab Craniosacral II schicke ich immer eine Kopie des Ausbildungsnachweises (Tanzkarte).

Ich respektiere die persönliche Integrität der Klientinnen und Klienten und Mitstudierenden, vermeide Übergriffe jeglicher Art und unterstehe der Schweigepflicht. Ich stelle keine Diagnosen. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Ausbildung in Visionärer Craniosacraler Arbeit VCSA eine Weiterbildung und nach der derzeitigen rechtlichen Lage keine Berufsausbildung ist.

Ich leide an keiner ansteckenden Krankheit, die andere gesundheitlich gefährden könnte, und ich befinde mich nicht in psychiatrischer Behandlung. Ich bin für meinen körperlichen und seelischen Zustand selbst verantwortlich. Jede Haftung wird von der Veranstalterin bzw. vom Veranstalter sowie von der Ausbildnerin bzw. vom Ausbildner abgelehnt.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Teilnahme an den von der Kursleitung vorgeschlagenen Übungen freiwillig ist. Sollte ich den Kurs vorzeitig abbrechen, habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach Absprache mit der Kursleitung, ohne Angabe von Gründen, Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt von einer weiteren Teilnahme an der Ausbildung auszuschließen. Die bereits bezahlte Kursgebühr wird dann anteilig ab dem Tag des Ausschlusses zurückerstattet.

Aus Datenschutzgründen sind meine Adress- und Berufsangaben ausschließlich den Geschäftsstellen der ISSÖ sowie des Milne Institutes zugänglich. Ich erkläre mich mit der Weitergabe meiner Adress- und Berufsangaben innerhalb des Ausbildungsbetriebes einverstanden. Ich werde die mir in der Ausbildung zur Verfügung gestellten Adressen der Teilnehmenden aus Datenschutzgründen nicht an Dritte weitergeben.


III. Zahlungsbedingungen


Konditionen
Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung (per E-Mail) ist zumindest die Anzahlung von 50% des Kursbeitrages zu leisten. Die Restzahlung ist bis spätestens 2 Wochen vor dem Seminar fällig.

Wiederholung von Kursen
Pro Kurs sind maximal 4 Plätze für Wiederholer·innen reserviert. Kursbeitrag: 50% des jeweiligen Seminarbeitrages.

Rückerstattung
Bei einer Stornierung bis 32 Tage vor Seminarbeginn wird die Einzahlung abzüglich € 50 Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Ab dem 31. Tag vor Seminarbeginn wird der Anzahlungsbetrag als Stornogebühr einbehalten. Innerhalb von 3 Tagen vor Seminarbeginn bzw. bei Nichterscheinen wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Umbuchungen auf einen anderen Kurs sind nicht möglich.

Shiatsu für Pferde

1. Vertragsbestandteil
Die im Anschluss angeführten Regeln werden bei Zustandekommen Bestandteil des Vertrags zwischen den Teilnehmenden eines Seminars und der ISSÖ GmbH (im Folgenden genannt ISSÖ).

2. Allgemeines
Alle Stundenangaben beziehen sich auf Einheiten von 50 Minuten. An Bildungsmaßnahmen der ISSÖ kann jeder ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht jedoch nicht. Die ISSÖ hat ihren Gerichtsstand in Graz.

3. Anmeldung und Vertrag
Die Anmeldung zu Seminaren erfolgt über unsere Website www.shiatsu.at. Im Kommentarfeld geäußerte Wünsche sind rechtlich nicht bindend. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert haben. Sie erhalten von der ISSÖ eine Anmeldebestätigung, mit welcher der Vertrag zustande kommt. Eventuelle Hotel- oder Aufenthaltskosten sind vertraglich nicht enthalten. Sind alle Kursplätze vergeben, wird eine Warteliste angelegt. Sollten Plätze frei werden, berücksichtigen wir die Interessentinnen und Interessenten in der Reihenfolge ihrer Anmeldung. Diese werden ggf. kurzfristig telefonisch benachrichtigt.

4. Zahlungsbedingungen, Ausschluss
Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung (per E-Mail) ist zumindest die Anzahlung von 25% des Kursbeitrages zu leisten. Bis 2 Monate vor Ausbildungsstart wird der Restbetrag fällig. Die Zahlung kann aber auf 2 Raten (je 50% im ersten und im zweiten Ausbildungsjahr) aufgeteilt werden.

5. Rücktritt und Gebühren
Angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht, nach Abschluss des Vertrags ohne Angabe von Gründen bis 2 Monate (bis 62 Tage) vor Ausbildungsbeginn zurückzutreten. Bei Rücktritt innerhalb von 2 Monaten (61 Tagen oder kürzer) vor Seminarbeginn, und wenn keine Ersatzteilnehmerin oder kein Ersatzteilnehmer genannt werden kann, werden die Kosten für die Ausbildung im vollen Umfang fällig, da innerhalb der Ausbildungszeit kein Quereinsteigen mehr möglich ist und der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter hohe Fixkosten anhängig sind. Auch auf Krankheit kann aus diesem Grund keine Rücksicht genommen werden. Die ISSÖ kann den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen lösen; in dem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Kurskosten. Beendet die ISSÖ den Vertrag begründet, z.B. wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer den Kurs nicht ordnungsgemäß besucht, erfolgt keine Kostenrückerstattung.

6. Teilnahme/Teilnahmebescheinigungen
Die Teilnahme setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit des Studierenden voraus. In Behandlung befindliche Interessierte geben uns dies bitte bei Anmeldung bekannt. Zusätzlich ist bei Shiatsu für Pferde die grundsätzliche Erfahrung mit Pferden Voraussetzung. Allergische Reaktionen im Umgang mit Tieren können nicht ausgeschlossen werden. Daher empfehlen wir unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern sich zu vergewissern, dass sie keine derartige Reaktionen zeigen. Eine Refundierung der Kurskosten aus diesem Grund ist nicht möglich. Anweisungen der Kursleitung sind genauestens zu befolgen. Fühlt sich eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer nicht in der Lage, den Anordnungen zu folgen, ist dies unmittelbar der Kursleitung zu melden. Die Anwesenheit bei allen Kurs-/Übungseinheiten ist obligatorisch. Diploma, Abschlusszertifikate oder sonstige Teilnahmebestätigungen erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die alle Ausbildungsanforderungen ordnungsgemäß absolviert und die vorgeschriebene Prüfung erfolgreich abgelegt haben.

7. Veranstaltungsausfall
Die Durchführung der Ausbildung ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei ungenügender Beteiligung kann die ISSÖ die Veranstaltung bis spätestens eine Woche vor Beginn absagen oder verschieben. Dies wird den Teilnehmenden schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. In diesem Fall rückerstattet die ISSÖ die Teilnahmegebühren in voller Höhe. Durch Kursabsagen, Terminverschiebungen oder Änderungen des Seminarortes evtl. entstehende Aufwendungen können von der ISSÖ nicht ersetzt werden. Die ISSÖ behält sich das Recht vor, Ersatzdozent·innen einzusetzen.

8. Haftung
Teilnehmende sind für ihr Verhalten inner- und außerhalb des Kurses und für ihre dortigen Erfahrungen selbst verantwortlich. Die ISSÖ übernimmt keine Haftung für mögliche von Teilnehmerinnen und Teilnehmern verursachte Schäden, sowie jegliche Schädigung durch das Tier (direkte und indirekte Folgekosten). Die Teilnehmenden willigen ausdrücklich in den Verzicht auf Geltendmachung jeglicher Ansprüche/Haftung gegen die ISSÖ ein.

9. Anzahl der Teilnehmenden
Ein Kurs kommt ab 8 Personen zustande. Maximal können 12 Personen teilnehmen.

10. Anwendungsbeschränkung
Die erlernten Techniken entsprechen dem Berufsbild des Tiermasseurs und Tierbewegungslehrers/-trainers der WKO. Rechtliche Grundlage ist die Ausübung eines freien Gewerbes gemäß österreichischer Gewerbeordnung. Die Grenzen der Tätigkeit ergeben sich aus dem Tierärztevorbehalt gemäß österreichischem Tierärztegesetz.

Integrative Körperarbeit

1. Vertragsbestandteil
Die im Anschluss angeführten Regeln werden bei Zustandekommen Bestandteil des Vertrags zwischen den Teilnehmenden der Ausbildung zur Integrativen Körperarbeit und der ISSÖ GmbH (im Folgenden genannt ISSÖ).

2. Allgemeines
Alle Stundenangaben beziehen sich auf Einheiten von 50 Minuten. An Bildungsmaßnahmen der ISSÖ kann jeder ab 25 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht jedoch nicht. Die ISSÖ hat ihren Gerichtsstand in Graz.

3. Anmeldung und Vertrag
Die Anmeldung zu Seminaren kann über unsere Website www.shiatsu.at durchgeführt werden. Im Kommentarfeld der Website geäußerte Wünsche sind rechtlich nicht bindend. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert haben. Sie erhalten von der ISSÖ eine Anmeldebestätigung, mit welcher der Vertrag zustande kommt. Eventuelle Hotel- oder Aufenthaltskosten sind vertraglich nicht enthalten. Sind alle Kursplätze vergeben, wird eine Warteliste angelegt. Sollten Plätze frei werden, berücksichtigen wir die Interessentinnen und Interessenten in der Reihenfolge ihrer Anmeldung. Diese werden ggf. kurzfristig telefonisch benachrichtigt.

4. Zahlungsbedingungen, Ausschluss
Die Kursgebühren werden fällig mit Zustandekommen des Vertrags (Erhalt der Anmeldebestätigung). Die ISSÖ ist berechtigt, angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Kursgebühr nicht entrichtet ist, von der Teilnahme an Veranstaltungen der ISSÖ auszuschließen. Bei Erhalt der Anmeldebestätigung ist zumindest die angeführte Anzahlung zu leisten.

5. Rücktritt und Gebühren
Beim Zustandekommen des Ausbildungsvertrages (mit Erhalt der Anmeldebestätigung) wird die Anzahlung von € 800 fällig. Der Restbetrag ist dann bis Kursbeginn zu zahlen. Ratenzahlungen können individuell besprochen werden. Angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht, nach Abschluss des Vertrags ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Bei einer Stornierung bis 32 Tage vor Ausbildungsbeginn wird die Anzahlung abzüglich € 50 Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Ab dem 31. Tag vor Seminarbeginn wird der Anzahlungsbetrag als Stornogebühr einbehalten. Ab 3 Tagen vor Kursbeginn, bei Abbruch oder Nichterscheinen fallen die Kursgebühren in vollem Umfang an. Bei Rücktritt aus Krankheitsgründen erhebt die ISSÖ – sofern eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt – eine Verwaltungspauschale von 10%. Die ISSÖ kann den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen lösen; in dem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Kurskosten. Beendet die ISSÖ den Vertrag begründet, z.B. wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer den Kurs nicht ordnungsgemäß besucht, erfolgt keine Kostenrückerstattung.

6. Teilnahme/Teilnahmebescheinigungen
Die Teilnahme setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. In Behandlung befindliche Interessierte geben uns dies bitte bei Anmeldung bekannt. Anweisungen der Kursleitung sind genauestens zu befolgen. Fühlt sich eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer nicht in der Lage, den Anordnungen zu folgen, ist dies unmittelbar der Kursleitung zu melden. Die Anwesenheit bei allen Kurs-/Übungseinheiten ist obligatorisch. Das Abschlusszertifikat erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die Ausbildung ordnungsgemäß absolviert und das vorgeschriebene Abschlussprozedere erfolgreich zu Ende gebracht haben.

7. Veranstaltungsausfall
Die Durchführung der Fortbildungen ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei ungenügender Beteiligung kann die ISSÖ die Veranstaltung bis spätestens eine Woche vor Beginn absagen oder verschieben. Dies wird den Teilnehmenden schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. In diesem Fall rückerstattet die ISSÖ die Teilnahmegebühren in voller Höhe. Durch Kursabsagen, Terminverschiebungen oder Änderungen des Seminarortes evtl. entstehende Aufwendungen können von der ISSÖ nicht ersetzt werden. Die ISSÖ behält sich das Recht vor, Ersatzdozent·innen einzusetzen.

8. Haftung
Teilnehmende sind für ihr Verhalten inner- und außerhalb des Kurses und für ihre dortigen Erfahrungen selbst verantwortlich. Die ISSÖ übernimmt keine Haftung für mögliche von Teilnehmerinnen und Teilnehmern verursachte Schäden. Die Teilnehmenden willigen ausdrücklich in den Verzicht auf Geltendmachung jeglicher Ansprüche/Haftung gegen die ISSÖ ein.

9. Anzahl der Teilnehmenden
Ein Kurs kommt ab 11 Personen zustande. Maximal können 28 Personen teilnehmen.

10. Anwendungsbeschränkung
Die in unseren Veranstaltungen vermittelten Kursinhalte können im Sinne einer Weiterbildung auf Basis eines entsprechenden Grundberufes oder innerhalb des rechtlichen Rahmens des Gewerbes „Freier Energetiker“ ausgeübt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ausbildung zur Erlangung einer berufsrechtlichen Qualifikation.